Veranstaltung: | 2. Landesmitgliederversammlung der Grünen Jugend Brandenburg |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Anträge |
Antragsteller*in: | Ricarda Budke, Marie Schäffer, Martin Wandrey, Danilo Zoschnik |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.09.2018, 14:30 |
A2: Keine Verschärfung des BbgPolG: Grundrechte sind unverhandelbar
Antragstext
Die GRÜNE JUGEND Brandenburg stellt sich mit Vehemenz gegen alle Pläne einer
Verschärfung des Brandenburgischen Polizeigesetzes (BbgPolG), wie sie aktuell
von der Landesregierung diskutiert wird. Wir haben uns schon gegen die
vergangenen Verschärfungen gestellt und fordern im Zusammenhang damit auch die
Evaluation zuvor eingeführter Kompetenzen, bevor schon wieder neue geschaffen
werden. Ohne umfassende Freiheit, und die damit verbundene Wahrung der
Grundrechte, kann es keine Sicherheit geben. Im vermeintlichen Spannungsfeld
zwischen Freiheit und Sicherheit ist im Falle der geplanten Gesetzesnovelle aber
klar: Es geht weder um den Schutz vor Kriminalität oder Terrorismus, die in
Brandenburg aktuell auf ihrem historischen Tiefstand liegen, noch werden in der
Diskussion Fragen von (Online-)Privatsphäre, Datenschutz, unklarer
Begriffsanwendung oder Missbrauchspotenzialen hinreichend beachtet. Sie werden
schlicht ignoriert. Wer ohne Begründung Befugnisse ausweiten will, die in ihrer
jetzigen Form kaum angewandt werden, in ihrer geplanten Form nicht praktikabel
sein werden und dabei weder verhältnismäßig, noch zielführend sind, betreibt
Symbolpolitik . In Brandenburg braucht es keine Schleierfahndung, Fußfesseln,
Staatstrojaner, keine monatelange Vorsorgehaft und keine polizeilichen
Wohnungseinbrüche um Wanzen zu installieren. Vieles davon eventuell sogar ohne
richterliche Erlaubnis.
Für uns ist deshalb klar: diese geplante Änderung bringt kein Mehr an Sicherheit
und wäre eine Katastrophe für die Grundrechte und Privatsphäre aller
Brandenburger*innen.
An dieser Haltung ändert auch die anhaltende Auseinandersetzung in der Koalition
nichts. Sie zeigt lediglich auf welch dünnes Eis sich das Innenministerium mit
seinem öffentlich zerrissenen Erstentwurf begeben hat. Mit Rechtssicherheit und
Sachpolitik hat der Vorschlag nichts mehr zu tun. Das zeigen etwa die Drohung
des Justizministeriums oder das scharfe Zeugnis der
Landesdatenschutzbeauftragten.
Besonders verheerend finden wir die vom Innenministerium eisern verteidigte Idee
das Landesamt für Verfassungsschutz personell massiv zu stärken. Wir wollen
keinen weiteren Ausbau dieser Behörde und stattdessen die Auflösung des Amtes
bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode. Eine parlamentarische Kommission
soll damit beauftragt werden adäquate Antworten zu finden, wie das Land
Brandenburg angemessen auf die sicherheitspolitischen Fragen im Land reagieren
kann, ohne dabei auf intransparente Nachrichtendienste oder unverhältnismäßige
Befugniserweiterungen der Polizei zurückgreifen zu müssen. Brandenburg kann und
muss in dieser Sache Vorreiterin sein, während andere Bundesländer, wie jüngst
Sachsen, sich rücksichtslos gegen Bürger*innenrechte und öffentlichen Protest
stellen. Bayerische Verhältnisse wollen wir nicht! Und es ist kein Geheimnis
nach welchem Vorbild der Innenminister das BbgPolG gern verändert hätte.
Aus unserer Haltung ergibt sich, dass wir uns mit den Zielstellungen des
"#noPolGBbg – Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz" identifzieren
können und als Teil von ihm gegen die geplante Novelle arbeiten wollen.
Begründung
Erfolgt mündlich
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